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Am Freitag 06.10.2023 besuchte Franz Kofler 6. Dan im Rahmen seines Projekt 1000 auch die Judoabteilung des Turnverein Garmisch und leitete das Training das von 30 Judokas der Abteilung sehr gut besucht war. Der jüngste Judoka war 6 Jahren und der älteste über 80 Jahre. Auch die Leistungsklasse machte einen großen Spagat vom weiß-gelb Gurt bis zum 3. Dan war alles auf der Matte zu finden.
Das Training umfasste dabei alles was man sich nur vorstellen kann. Neben lustigen Spielchen, gab es sowohl Fallübungen, Tachi- und Ne-waza-Techniken aber auch Theorie zur Lebensschule.
Die Älteren trafen sich danach noch in der Turnerhütte des Vereins zu einem gemütlichen Ausklang.
Groß und Klein waren beigeistert von dieser Trainingseinheit, die sicherlich noch lang im Gedächtnis bleibt.

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Die folgende Athletenvereinbarung wird mit dem digitalen Abschluss per E-Mail zugestellt. Bitte lest die Vereinbarung aufmerksam durch und unterschreibt diese am Ende (bei Minderjährigen ist zusätzlich eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.). 

 

 

ATHLETENVEREINBARUNG

zwischen der o.g. Athletin/dem o.g. Athleten und dem

 

Bayerischen Judo-Verband e.V.

(nachstehend BJV genannt) vertreten durch

Elisabeth Grünewald, Vizepräsidentin Leistungssport

und Florian Ellmann, Geschäftsführer

 

1. Präambel

Diese Athletenvereinbarung wird auf der Grundlage einer abgestimmten solidarischen Partnerschaft zwischen dem Bayerischen Judo-Verband e.V. und den Athlet/innen des Landeskaders des BJV geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist vor allem, die Landeskaderathleten/innen des BJV zu fördern und zu schützen. Beide Parteien verpflichten sich chancengleiche und faire Bedingungen bei der Sportausübung zu gewährleisten.

Es wird angestrebt, in Gemeinsamkeit das Erreichen des satzungsgemäßen Verbands­zweckes unter fairen Bedingungen zu gewährleisten. Hierbei wird ein Ausgleich der Verbands- und der Athleteninteressen angestrebt.

Die Wahrung der Rechtsklarheit sowie die rechtsstaatlichen Grundsätze zur Streitschlichtung sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

Der BJV und der Athlet/die Athletin schließen nachfolgende  Athletenvereinbarung, um die aus der gemeinsamen Zielverfolgung resultierenden  Rechte und Pflichten zu konkretisieren.

 

2. Rechtsgrundlagen

Die Vertragsparteien erkennen

  • die Satzung sowie die Ordnungen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. in der jeweiligen gültigen Fassung an.
  • die Anti-Doping-Ordnung des Bayerischen Judo-Verbandes e.V. an.
  • die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelwerke der WADA / NADA in der jeweils gültigen Fassung an; diese Regelungen unterliegen nicht der Disposition der Vertragsparteien

Diese Regularien, Ordnungen und Satzungen sind im Training und Wettkampf als verbindlich anerkannt. Die Parteien verpflichten sich, den in diesen Regelungen statuierten Vorgaben nachzukommen.

Dem Athleten/der Athletin sind die Inhalte der einschlägigen Anti-Doping Bestimmungen, insbesondere die Regelwerke der WADA/NADA und des DJB und BJV vollständig bekannt. Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, sich regelmäßig und selbstständig über Neuerungen in den Regelwerken zu informieren und etwaige damit verbundene Veränderungen unverzüglich umzusetzen. Der Athlet/die Athletin kann sich über die Homepage des BJV jederzeit selbst über die Ordnungen informieren.

 

3. Priorisierung der Maßnahmen

Der BJV und der Athlet/die Athletin bekräftigen den Grundsatz, dass internationale Einsätze für Deutschland Vorrang vor nationalen Wettkampfeinsätzen genießen, und nationale Einsätze Vorrang vor Landeseinsätzen genießen. Landeseinsätze genießen Vorrang vor Vereinsmaßnahmen.

 

4. Leistungen des Bayerischen Judo-Verbandes e.V.

Der BJV verpflichtet sich, den Athletinnen und Athleten im Rahmen seiner personellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten optimal zu fördern und dabei die Leistungen Dritter (z.B. Bayerisches Staatsministerium, Sponsoren, Eigenmittel usw.) zugunsten der Sportart zu verwenden.

Der BJV übernimmt die sportpolitische Interessenvertretung seiner Athletinnen und Athleten gegenüber allen nationalen Institutionen aus den Bereichen Staat, Sport und Wirtschaft.

 

4.1. Training und Ausbildung

4.1.1  Der Athlet/die Athletin wird in seiner/ihrer Eigenschaft als Mitglied des Landeskaders nach den neuesten sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen Kenntnissen betreut. Der BJV gewährleistet ein qualitativ anspruchsvolles und individualisiertes Training bei zentralen Maßnahmen und Vorbereitungen auf nationale und internationale Wettkämpfe.

4.1.2  Der BJV verpflichtet sich eine adäquate sportfachliche und pädagogische Betreuung des Athleten/der Athletin bei allen zentralen und dezentralen Lehrgangs- und Vorbereitungsmaßnahmen sicherzustellen.

4.1.3  Es werden die organisatorischen und materiellen sowie personellen Rahmen­bedingungen für ein qualitativ und quantitativ anspruchsvolles Training am Bundesstützpunkt München und den BJV Stützpunkten im Rahmen der personellen und materiellen Möglichkeiten gewährleistet.

4.1.4  Der BJV ist um sportmedizinische Kontakte bemüht und stellt sein Netzwerk an Ärzten bei Bedarf zur Verfügung und versucht sich ggf. an einer Vermittlung.

4.1.5 Der BJV verpflichtet sich im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten, Schulausfallzeiten und Nachhol- oder Stützunterricht mit dem jeweiligen Träger bzw. der verantwortlichen Institution zu koordinieren, insbesondere an der Eliteschule des Sports in München-Nord und der BBS Nürnberg. Alle weiteren Schulen werden mittels Jahresplanungen und Schulbefreiungsanträgen möglichst zeitnah über geplante Nominierungen und Maßnahmen informiert.

4.1.6 Der BJV übernimmt die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung für zentrale Lehrgangs­maßnahmen gemäß gesonderter Einladung.

4.1.7 Der BJV fördert – jeweils entsprechend einer gesonderten Vereinbarung – finanziell und organisatorisch den Wechsel ans Haus der Athleten in München-Milbertshofen für auswärtige (minderjährige) Athleten.

 

4.2 Wettkampfmaßnahmen

Der BJV übernimmt gemäß gesonderter Einladung:

  • die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung für zentrale Wettkampfmaßnahmen, insbesondere die vom Deutschen-Judo Bund e.V. definierten Qualifizierungs­turniere.
  • die sportliche und organisatorische Betreuung der Athleten und Athletinnen.
  • die Organisation der Maßnahme inklusive der Anreise mittels vom Verband unterhaltener Fahrzeuge.

4.3 Leistungsprämien

Der BJV gewährt den Athleten/Athletinnen bei nationalen und internationalen Erfolgen Leistungsprämien entsprechend der Finanz- und Gebührenordnung.

 

4.4 Aufwendungskostenersatz

Sofern der BJV für die in der Athletenvereinbarung erfassten Athletinnen und Athleten Sponsoreneinnahmen für seine Landeskader erzielt, werden diese im Rahmen eines leistungsbezogenen Aufwendungskostenersatzes beteiligt.

 

5. Leistungen der Athletinnen und Athleten

5.1. Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen gemäß Nominierung durch den BJV

Teilnahme an Lehrgangsmaßnahmen des BJV gemäß Nominierung durch den BJV

5.2. Konsequente Vorbereitung auf die unter (5.1) umfassten Einsätze gemäß der abgestimmten Jahresplanung

5.3. Einhaltung einer leistungssportlich orientierten Lebensweise und entsprechender Ernährung.

5.4. Regelmäßige und zeitnahe Bereitstellung von Bild- und Videomaterial von Trainingseinheiten, Trainingslagern und Wettkampfmaßnahmen an die durch das Präsidium benannte Person unter der Voraussetzung, dass der sportliche Wettkampf oder das Training davon nicht beeinträchtigt wird. Dies kann durch Contenterstellung an den Tagen sichergestellt werden, an denen man nicht selbst aktiv in das Wettkampfgeschehen eingreift oder im Anschluss an eine Training ein Bild mit einem Trainingspartner etc.

5.5. Konsequente Einhaltung der Anti-Dopingbestimmungen

5.6. Meldung aller Verletzungen (innerhalb von 48 Stunden) an den zuständigen Landestrainer und bei einem Ausfall von mehr als zwei Trainingstagen das Aufsuchen eines Arztes.

5.7. Die IJF regelt in ihren Bestimmungen die Richtlinien der Wettkampfkleidung und Werbung. Der BJV legt zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes die Bekleidung (BJV Teamline) fest, die vom Athleten/von der Athletin bei allen Einsätzen des Landeskaders getragen werden sollte.

5.8. Der Athlet/die Athletin erklärt sich damit einverstanden, dass der Bayerische Judo-Verband e.V. Bildrechte für Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BJV unentgeltlich verwertet, soweit die Aufnahmen im Rahmen von Einsätzen der Landeskader gefertigt wurden. Die Weitergabe der Bildrechte an Dritte, über den vorgenannten Zweck hinaus, bedarf des vorherigen Einverständnisses der Athleten.

5.9. Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich, alle internationalen Wettkampfeinsätze, sofern die Nominierung nicht über den DJB oder BJV erfolgte, den zuständigen Landestrainer von dem Start in Kenntnis zu setzen und die Meinung zu hören.

5.10. Der Athlet/ die Athletin ist mit der Speicherung seiner sportlichen Daten durch den BJV einverstanden. Gespeicherte Daten können, soweit notwendig, an Dritte (z.B. DOSB, Sporthilfe, DJB, Olympiastützpunkte, NADA/WADA) weitergegeben werden. Der Athlet/die Athletin ist damit einverstanden, dass Daten bei offiziellen ausgeschriebenen Wettkämpfen weitergegeben und allen Medien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

5.11. Der Athlet/die Athletin verpflichten sich, Probleme zunächst mit den direkt Betroffenen und/oder den im BJV Verantwortlichen zu lösen und öffentliche Kritik sachlich zu äußern. Sie verpflichten sich, die Werte und Zielvorstellungen des BJV mitzutragen und durch Auftreten, Erscheinung und Verhalten Repräsentanten des BJV und des Freistaates Bayern zu sein.

5.12. Der Athlet/die Athletin bemüht sich, die Maßnahmen des BJV (auch breitensportlich orientierte Maßnahmen) unentgeltlich oder entsprechend der Finanz- und Gebührenordnung des BJV zu unterstützen.

 

6. Vertragsverletzungen

Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, verpflichten sich die Vertragsparteien zunächst das zuständige Präsidiumsmitglied unter aktiver Einbeziehung der jeweiligen Aktivenvertretung anzurufen, um eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen.

Diese Verpflichtung gilt nicht bei Verstößen gegen die Anti-Doping Regeln; hier gelten die Bestimmungen der Regelwerke von WADA und NADA sowie der Rechts- und Verfahrensordnung des BJV in der jeweils gültigen Fassung sowie die Anti-Doping-Ordnung des BJV.

Eine schuldhafte Vertragsverletzung kann zu einem Ausschluss aus Landeskader, zur Nichtberücksichtigung für Einsätze und zu einer Reduzierung oder Streichung des Aufwendungskostensatzes führen. Die Entscheidung hierüber wird im Präsidium und nach Anhörung des betreffenden Athleten getroffen.

Der Athlet/die Athletin verpflichtet sich die vom BJV anteilig finanzierten Maßnahmenkosten (Reisekosten etc.) zurückzuzahlen, sofern ein Nachweis des Dopings (Einsatz und Besitz verbotener Substanzen oder Anwendung verbotener Methoden entsprechend den Bestimmungen des NADA-Codes) bei ihm/ihr bei der jeweiligen Maßnahme festgestellt wird.

Unberührt von diesen Bestimmungen bleibt eine Sanktion infolge einer Verletzung von Verpflichtungen aus dem Regelwerk des BJV. Ahndungen durch die IJF, EJU, DJB den DOSB oder andere Sportorganisationen und -institutionen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt.

 

7. Zeitliche Geltung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Unterschriftsdatum dieser Vereinbarung.  

Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn der Athlet/die Athletin aus dem Landeskader ausgeschieden ist.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieser Vereinbarung (Beendigung der leistungssportlichen Laufbahn oder aus anderen Gründen) meldet sich der Aktive persönlich schriftlich ab. Bis zur schriftlichen Bestätigung unterliegt der Athlet/die Athletin weiterhin den Bestimmungen und kann bei Regelverstößen weiterhin belangt werden.

 

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Vor- und Nachname *
Geburtsdatum *
E-Mail-Adresse *
Ort *
Unterschrift AthletIn *
Clear
Unterschriftsdatum *
Erziehungsberechtigte Person
Clear

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Die Einzel und Mannschaftsmeisterschaften des BJV und DJB finden jedes Jahr für alle Altersklassen statt. Nachzulesen im Jugendgesamtkonzept werden bei den Einzelmeisterschaften folgende Ebenen für die Altersklassen definiert:

U9/U11: Bezirksebene

U13: Bezirks-/Gebiets-/Landesebene

U15: Bezirks-/Gebiets-/Landes-/Gruppenebene

U18: Bezirks-/Gebiets-/Landes-/Gruppen-/Bundesebene

 

In der U9/U11 sollten Meisterschaften als Poolturniere durchgeführt werden. Ab der U13 ist durch die Qualifikationsstufen eine Einteilung in Gewichtsklassen vorgeschrieben. Aufgrund der niedrigeren Teilnehmerzahlen in den höheren Altersstufen wird teilweise auf Bezirks- oder Gebietsebene verzichtet.

Die Termine für die Meisterschaften werden von DJB, Gruppe Süd oder BJV Jugendleitung festgelegt. Die Bezirksmaßnahmen werden von den Bezirksjugendleitern geplant. 

Vor diesen Meisterschaften sind andere Turnierformen und Wettkampferfahrungen wünschenswert, so wie es in dem Konzept beschrieben ist! 

 

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Sichtungsturniere im Bezirks dienen dazu den Bezirksjugendleitern und Trainern einen Eindruck darüber zu vermitteln, welche Sportler wie gut kämpfen können. In den Altersklassen U9/U11 wird dies noch nicht benötigt. Ab der Altersklasse U13 macht es Sinn die Kinder zu sichten, um ihren Werdegang besser beobachten zu können und sie später an die Landestrainer für die Aufnahme in den U15 Kader zu empfehlen. 

Für die Athleten ist es ein gutes Mittel sich auf die Sichtungsturniere in den höheren Altersklassen vorzubereiten. Für einige Bezirke macht es Sinn sich mit einem anderen Bezirk zusammen zu schließen, da es nicht genug aktive Kämpfer gibt, um die Gewichtsklassen zu füllen. Alternativ kann ein Bezirkssichtungsturnier auch als Poolturnier stattfinden. Sichtungsturniere auf Bezirksebene eignen sich im Wiedereinstieg erst in der zweiten Phase. Zuerst sollten die Kinder überhaupt wieder kämpfen, weshalb andere Turnierformen zu Beginn sinnvoller sind.

Die Landestrainer haben in den Begleitmaterialien ihre Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein Blick hinein lohnt sich! 

 

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Sichtungsturniere im Bezirks dienen dazu den Bezirksjugendleitern und Trainern einen Eindruck darüber zu vermitteln, welche Sportler wie gut kämpfen können. In den Altersklassen U9/U11 wird dies noch nicht benötigt. Ab der Altersklasse U13 macht es Sinn die Kinder zu sichten, um ihren Werdegang besser beobachten zu können und sie später an die Landestrainer für die Aufnahme in den U15 Kader zu empfehlen. Für die Athleten ist es ein gutes Mittel sich auf die Sichtungsturniere in den höheren Altersklassen vorzubereiten.

Für einige Bezirke macht es Sinn sich mit einem anderen Bezirk zusammen zu schließen, da es nicht genug aktive Kämpfer gibt, um die Gewichtsklassen zu füllen. Alternativ kann ein Bezirkssichtungsturnier auch als Poolturnier stattfinden. Sichtungsturniere auf Bezirksebene eignen sich im Wiedereinstieg erst in der zweiten Phase. Zuerst sollten die Kinder überhaupt wieder kämpfen, weshalb andere Turnierformen zu Beginn sinnvoller sind.

Die Ergebnisse so einer Sichtung können auch den Lehrbeauftragten der Bezirke mitgeteilt werden, sodass diese regionale ihren Trainerinnen und Trainern einen speziellen Input geben können, um vorhandene Lücken rechtzeitig zu schließen!

 

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Unsere Bezirksmaßnahmen fallen im Normalfall unter keine Coronaauflagen mehr. Sie können dementsprechend ganz normal durchgeführt werden. Trotzdem macht es Sinn einige Punkte zu beachten, die die Durchführung für alle Beteiligten vereinfacht.

Turniermaßnahmen im Bezirk können auf verschiedene Weise stattfinden. Für die Turnierformen gibt das Jugendgesamtkonzept eine gute Übersicht. Die Bezirksturniere lassen sich am besten als Poolturniere oder offene Turniere durchführen. Auch Mannschaftsturniere oder Turnierserien sind möglich, bedürfen allerdings eines erhöhten Planungsaufwandes von Seiten des Bezirks und der Vereine. Im Vergleich zu Trainingsturnieren im Verein oder mit Nachbarvereinen geht das Turnier im Bezirk einen Schritt weiter. Der Einzugsbereich ist deutlich größer und so haben die Kinder neue Partner/Gegner, mit denen sie kämpfen können. Da diese Art von Turnieren aufgrund ihrer höheren Teilnehmerzahl länger dauern, sollte auf eine gestaffelte Anreise bei den Wiegezeiten geachtet werden. So verkleinert man einerseits die Anzahl an Personen in der Halle und für die Kämpfer und Eltern wird der zeitliche Aufwand ebenso verringert.

Hierbei handelt es sich dann um offizielle Turniere, sodass Kampfrichter die Kämpfe führen und damit der Leistungscharakter mehr an Bedeutung gewinnt als bei den vereinseigenen oder Mehrvereins-Turnieren. Idealerweise führt jeder Bezirk zwischen zwei und vier solcher Turniere pro Jahr durch und bildet anhand der Turnierergebnisse seinen Bezirkskader! 

 

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Dieses Konzept ist als Idee und Diskussionsgrundlage zu verstehen. Es ist weder finalisiert noch beschlossen. Es soll in Zusammenarbeit mit Vereinen und Bezirken die nächsten Monate weiterentwickelt werden. Über Rückmeldungen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) freuen wir uns.

Allgemein

Die Altersklasse U13 stellt den Übergang aus dem Kinderbereich (U9/U11) in den Jugendbereich (U15) dar. Im Kinderbereich sind die Vereine und Bezirke für die Veranstaltung von Maßnahmen verantwortlich. Diese können am besten regional aktiv werden und so die Hürden bezüglich Anfahrtswegen und Größe der Veranstaltung gering halten. Im Jugendbereich ist das Wettkampfziel, überregional erfolgreich zu sein und in die Kaderstrukturen des BJV und DJB aufgenommen zu werden.

Somit ergeben sich für die Altersklasse U13 folgende Aufgaben:

  • Weitere Wettkampfausbildung auf Vereins- und Bezirksebene
  • Erste Turniere auf Gebiets- und Landesebene
  • Heranführen an Kampfmodi der Jugend (KO-Systeme, 1-Ippon-Regel)
  • Teilnahme an überregionalen Lehrgängen Im Vordergrund steht den Spaß am Kämpfen zu entwickeln. Neben der Weiterführung von trainingsbegleitenden (Randori-)Turnierformen und offenen Turnieren auf Vereins- und Bezirksebene sind vom BJV folgende Wettbewerbe vorgesehen, deren Struktur in den Jahren 2023 bis 2025 aufgebaut werden soll.
    • Mannschaftsmeisterschaften/Liga: Das Ziel ist der Aufbau eines bayernweiten Ligasystems mit abschließendem Finalturnier. Die gemeldeten Mannschaften werden in regionale Gruppen von 3-5 Vereinen eingeteilt. Diese treffen sich zu mehreren Vorrundenkämpfen. Gewertet werden die gewonnen Kämpfe und die Unterbewertung. Möglich ist eine Erweiterung durch einen Vielfältigkeitsteil, in dem andere sportliche Fähigkeiten geprüft werden. Bei den Vorrundenkämpfen sollte nach Möglichkeit ein gemeinsames Randoritraining stattfinden. Die besten Mannschaften werden zum Finalturnier eingeladen, bei dem der Bayerische Meister gekürt wird.
    • Einzelmeisterschaft/Pokalturniere: Im Laufe des Jahres werden mehrere Pokalturniere durchgeführt, auf denen Punkte gesammelt werden. Am Ende des Jahres werden die Athleten mit den meisten Punkten zur Bayerischen Meisterschaft eingeladen. Hier sollte möglichst in einem vorgepoolten KO-System gekämpft werden, damit alle auf ihre Kosten kommen. Am Ende wird so der Bayerische Meister ermittelt. Dazu gibt es noch die Möglichkeit einen bayerischen Pokalsieger (der mit den meisten Punkten aus den Pokalturnieren) zu küren.

Als Belohnung werden die erfolgreichsten Athleten (bspw. Plätze 1-3 jeder Gewichtsklasse) auf einen Lehrgang mit einem Landestrainer eingeladen. So hat dieser die Möglichkeit eine Sichtung für die spätere U15 vorzunehmen.

 

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Eigentlich ist es ein Paradox für unsere Einzelsportart, doch von vielen Judoka werden die Mannschaftskämpfe als besonders bereichernd beschrieben. Sieg und Niederlage lässt sich eben im Team ausgelassener feiern bzw. besser verarbeiten. Deswegen sollte man sich nicht von dem größeren Organisationsaufwand abschrecken lassen und Teamwettbewerbe in Form von Jugendliga oder auch Freundschaftskämpfen organisieren. Das soziale Erlebnis und die Bindung an Team und Verein lohnen den Aufwand.

Bewährt haben sich Jugendligen (auch Mannschaftsrandori genannt), bei denen der Veranstalter (i.d.R. Bezirk oder Verband) geeignete Gewichts- und Altersklassen festlegt. Unbesetzte Klassen können minimiert werden, indem Kämpfer bis zu zwei oder sogar dreimal in einer Mannschaft antreten dürfen, Gewichtsüberschreitungen in Absprache akzeptiert werden, oder mehrere Vereine sich zu einem Team zusammenschließen.

Das Wiegen kann entfallen, wenn im Vereinstraining gewogen und auf sportlicher Vertrauensbasis agiert wird.

Den gleichen Teamspirit erlebt man bei Freundschaftskämpfen, bei denen einzelne Vereine sich gegenseitig aufsuchen. Im Vorfeld müssen sich die Vereine lediglich grob abstimmen, ob die Kämpfenden eingermaßen ähnliches Niveau (insbesondere Alter) aufweisen.

Die Kampfpaarungen werden dann spontan festgelegt. Das Wiegen wird i.d.R. auch hier entfallen. Um das Team zu komplettieren lassen sich oftmals auch Kinder für Jugendliga oder Freundschaftskämpfe gewinnen, die einem Einzelkampf ferngeblieben wären.

Falls ein Jugendligateam mehr Kämpfende als besetzbare Klassen aufweist, können im direkten Anschluss an die offizielle Begegnung noch Freundschaftskämpfe durchgeführt werden, damit jeder Teilnehmer kämpfen kann. Bei beiden Formen sollten sich die Wettkampfregeln jeweils an den jüngsten Kindern orientieren. Das gemeinsame Anfeuern stellt ein Schlüsselelement dar und sollte gerne intensiv ausgelebt werden.

 

Organisation

  • Termine festlegen
  • Mattenfläche (1 Matte genügt, jeweils ein Kampfpaar steht im Mittelpunkt und soll angefeuert werden)
  • Bezirke/Verband regelt Voraussetzung der Jugendliga/Mannschaftsrandori (bezüglich KR-Einteilung falls notwendig, Medizinische Betreuung, Mattengröße usw.)
  • Freundschaftskämpfe unter 50 Teilnehmern/vier Vereinen unterliegen nicht der Sportordnung (siehe Abschnitt 4.3.) und können somit in Eigenregie organisiert und geregelt werden

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